Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landeszustellungsgesetz NRW
LZG NRW§ 8 Heilung von Zustellungsmängeln
Stand: 01.01.2025
Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist es unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, gilt es als in dem Zeitpunkt zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten nachweislich zugegangen ist; im Fall des § 5 Absatz 5 in dem Zeitpunkt, in dem der Empfänger das Empfangsbekenntnis zurückgesendet hat.
Wird zitiert von 141 Entscheidungen zu § 8 LZG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 25.02.2014 – 13 A 1037/12Zitiert von 7
- OVG NRW, 25.02.2014 – 13 A 351/12Zitiert von 5
- OVG NRW, 14.07.2011 – 13 B 696/11Fehlen der Verbandskompetenz zur Zustellung einer Pfändungsverfügung in einem anderen Bundesland Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- OVG NRW, 19.07.2011 – 13 B 702/11Zitiert von 7
- OVG NRW, 06.05.2014 – 13 A 3004/11Zitiert von 6
- VG Köln, 12.05.2026 – 16 L 702/26Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 24.09.2026 – 7 B 793/26Erfolglose Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bei einer Zwangsgeldfestsetzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 24.09.2026 – 7 B 792/26Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei einer Zwangsgeldfestsetzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 24.09.2026 – 7 B 790/26Erfolglose Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bezüglich einer Zwangsgeldfestsetzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 LZG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.